International
Die deutsche Gruppe
Immobilienrecht
Da das englische Immobilienrecht sich ganz grundsätzlich vom
deutschen Recht unterscheidet, empfehlen wir unseren deutschen
Mandanten, sich sowohl beim Abschluss eines Mitvertrages (Lease),
als auch beim Erwerb von größeren Objekten, rechtlich beraten zu
lassen. Dabei decken wir das gesamte Spektrum ab:
- Großprojekte einschließlich der damit verbunden
Finanzierungsfragen
- Abschluss von Leaseverträgen
- Verkauf von Immobilien
- Immobilienverwaltung
Zudem verfügen wir über Spezialkenntnisse in den folgenden
Fachgebieten:
- Hotels
- Fittnessclubs und Sportclubs
- Fabriken
- Shoppingzentren
- Retailparks