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International

Die deutsche Gruppe

Immobilienrecht

Da das englische Immobilienrecht sich ganz grundsätzlich vom deutschen Recht unterscheidet, empfehlen wir unseren deutschen Mandanten, sich sowohl beim Abschluss eines Mitvertrages (Lease), als auch beim Erwerb von größeren Objekten, rechtlich beraten zu lassen.  Dabei decken wir das gesamte Spektrum ab:

  • Großprojekte einschließlich der damit verbunden Finanzierungsfragen
  • Abschluss von Leaseverträgen
  • Verkauf von Immobilien
  • Immobilienverwaltung

Zudem verfügen wir über Spezialkenntnisse in den folgenden Fachgebieten:

  • Hotels
  • Fittnessclubs und Sportclubs
  • Fabriken
  • Shoppingzentren
  • Retailparks

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