Kartellrecht
Die Durchsetzung des Kartellrechts rückt unter den politischen
Prioritäten auf nationaler und europäischer Ebene immer weiter nach
oben. Eine zunehmende Anzahl von Transaktionen, Vereinbarungen und
Geschäftspraktiken sind immer komplexeren Regeln unterworfen.
Gleichzeitig ist ein Anstieg der verhängten Bußgelder sowohl in
absoluten Zahlen als auch im Einzelfall zu verzeichnen.
Infolgedessen kann die Bedeutung kartellrechtlicher Themen für
Unternehmen kaum hoch genug eingeschätzt werden.
In Europa müssen Unternehmen kartellrechtliche Risiken selbst
einschätzen und die Möglichkeit eines Verstoßes im Verhältnis zu
Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten sorgfältig gegen die
erhofften wirtschaftlichen Vorteile ihres Verhaltens abwägen. Bei
Fehleinschätzungen drohen empfindliche Bußgelder für das
Unternehmen und die Verantwortlichen sowie
Schadensersatzklagen.
Unser europäisches Team mit Standorten in Brüssel, Hamburg, London und Paris bietet Ihnen
hochqualifizierte kartellrechtliche Beratung und
Compliance-Dienstleistungen.
Wir beraten zu Geschäftsstrategien, Vereinbarungen und Praktiken
mit möglicherweise kartellrechtswidrigem Inhalt, immer mit dem
Ziel, das Risiko kartellrechtlicher Vorwürfe gegen Ihr Unternehmen
zu minimieren.
Wir helfen Ihnen auch dabei, Ihr Unternehmen gegen
kartellrechtswidriges Verhalten von Wettbewerbern, Lieferanten und
Kunden zu schützen.
Wir vertreten Ihr Unternehmen in kartellrechtlichen Verfahren,
unabhängig davon, auf welcher Seite es steht.
Unsere Anwälte kennen die Märkte, auf denen sie beraten, und setzen
ihre Branchenkenntnis und ihr Spezialwissen gezielt für Sie
ein. Wir sind insbesondere für Mandanten in den Sektoren
Finanzdienstleistungen,
Gesundheitswesen, Medien, Schiffs– und
Transportwesen, Handel, Automobile und Einzelhandel umfassend
tätig.
Wir beraten und vertreten Unternehmen seit vielen Jahren im
gesamten Spektrum des Kartellrechts.
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- Beratung marktbeherrschender und marktstarker Unternehmen
bei der Bestimmung ihrer Geschäftsstrategien und –praktiken, etwa
zu Lieferverweigerungen, Zwangslizenzen, Preisdiskriminierungen
etc.
- Anpassung von Distributions-, Handelsvertreter-, Liefer-,
Franchising- und anderen Vertikal-Vereinbarungen an die
Anforderungen der Gruppenfreistellungsverordnung 330/2010/EU
- Anpassung von Lizenz- und anderen
Technologietransfer-Vereinbarungen an die Anforderungen der
Gruppenfreistellungsverordnung 772/2004/EG
- Anpassung von Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen an die
Erfordernisse der Gruppenfreistellungsverordnung 1217/2010/EU
- Anpassung von Vereinbarungen unter Wettbewerbern zur
Spezialisierung der Produktion an die Anforderung der
Gruppenfreistellungsverordnung 1218/2010/EU
- Anpassung von Vereinbarungen an die bereichsspezifischen
Gruppenfreistellungsverordnungen 461/2010/EU und 1400/2002/EG im
Kraftfahrzeugsektor und 267/2010/EU im Versicherungssektor
- Durchsetzung und Abwehr von kartellrechtlichen
Schadensersatzansprüchen
- Vertretung von Unternehmen in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt und anderen
nationalen Kartellbehörden sowie im Rechtsmittelverfahren vor den
Gerichten
- Beratung und Vertretung von Unternehmen bei der Inanspruchnahme
von Kronzeugenregelungen der Europäischen Kommission und der
nationalen Kartellbehörden
- Vertretung von Beschwerdeführern bei der Europäischen
Kommission, dem Bundeskartellamt und anderen nationalen
Kartellbehörden
- Beratung von Unternehmen bei Vereinbarungen und Kooperationen,
die nicht in den Bereich einer Gruppenfreistellungsverordnung
fallen, wie zum Beispiel im Rahmen von Interessenvereinigungen und
Industrieverbänden, zum Austausch von Informationen oder bei
Einführung neuer technischer Standards und
Qualitätsanforderungen
- Kartellrechtskonforme Gründung von Ausgestaltung von Joint
Ventures
- Compliance-Programme und
Compliance-Training
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