Joint Ventures
Um im Wettbewerb zu
bestehen, kann es für Unternehmen wichtig sein, mit anderen
Marktteilnehmern Kooperationen einzugehen. Eine große Rolle spielen
dabei Joint Ventures.
Joint Ventures gibt es in
unterschiedlichen Formen: Die Partner können zum Beispiel auf
einfacher vertraglicher Grundlage wechselseitig Know-how,
Dienstleistungen oder sonstige Produkte zur Verfügung stellen. Sie
können aber auch eine Kooperationsvereinbarung schließen oder ein
Gemeinschaftsunternehmen gründen. Insbesondere im Falle eines
Gemeinschaftsunternehmens bedarf es flankierender Vereinbarungen,
in denen die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug
auf die Leitung und finanzielle Ausstattung sowie hinsichtlich der
Beteiligung der Parteien am Ergebnis niedergelegt sind.
Ein Joint Venture kann
projektbezogen oder als generelle Rahmenvereinbarung ausgestaltet
sein. In jedem Fall ist es wichtig, die Struktur und die
vertraglichen Vereinbarungen individuell an die Bedürfnisse der
Partner anzupassen. Nur so lässt sich ein reibungsloser Ablauf
gewährleisten. Darüber hinaus sind Regelungen wichtig, welche die
bereit gestellten Vermögenswerte und Investitionen sichern und die
Interessen der Partner zum Ende der Zusammenarbeit wahren.
Wir beraten unsere Mandanten
in jeder Phase eines Joint Ventures – von der Vorbereitung der
Kooperation über die Durchführung bis zur etwaigen Beendigung der
Zusammenarbeit.
Unsere Leistungen umfassen
dabei insbesondere:
- Vorbereitung und
Strukturierung von Joint Ventures und unternehmerischen
Kooperationen
- Erstellen und Verhandeln
von Joint Venture-Vereinbarungen
- Gründung und Leitung von
Gemeinschaftsunternehmen
- Exit-Strategien zur
Beendigung eines bestehenden Joint Ventures
- Auflösung von Blockade-
bzw. Pattsituationen in Gemeinschaftsunternehmen
- Beratung und Vertretung bei
Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen Joint
Venture-Partnern
Seit vielen Jahren beraten
wir unsere Mandanten zu komplexen inländischen und
grenzüberschreitenden Joint Ventures und anderen Kooperationen
jeder Art.
Vor Beginn jeder Beratung
besprechen wir die Hintergründe und wirtschaftlichen Ziele. So
können wir uns während des gesamten Joint Venture-Projekts an Ihren
wirtschaftlichen Bedürfnissen und Zielen ausrichten. Zu jeder Zeit
stimmen wir uns eng mit Ihnen ab und reagieren schnell auf Ihre
Wünsche und etwaige Veränderungen.
Bei Bedarf können wir auf
die Expertise unserer Spezialisten aus anderen Fachbereichen, wie
z.B. Steuerrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Intellectual Property,
Informationstechnologie, Vergaberecht und Kartellrecht
zurückgreifen.
Einige
Beratungsbeispiele:
- Deutscher Marktführer für
Casual Games beim Joint Venture mit einem niederländischen Portal
für Online-Gesellschaftsspiele
- Deutsches Verlagshaus beim
Joint Venture mit einem Presseunternehmen zur
Wagniskapitalfinanzierung junger Medienunternehmen
- Joint Venture zwischen
einem Vermarkter von Sportrechten und einem großen Unternehmen für
Product Placement
- Mittelständischer deutscher
Hersteller von Displays und Büromaterial bei einem Joint Venture zu
Vertriebszwecken in den USA
- Immobilieninvestor beim
Joint Venture mit einem Projektentwickler
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