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Hamburg

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Joint Ventures

Um im Wettbewerb zu bestehen, kann es für Unternehmen wichtig sein, mit anderen Marktteilnehmern Kooperationen einzugehen. Eine große Rolle spielen dabei Joint Ventures.

Joint Ventures gibt es in unterschiedlichen Formen: Die Partner können zum Beispiel auf einfacher vertraglicher Grundlage wechselseitig Know-how, Dienstleistungen oder sonstige Produkte zur Verfügung stellen. Sie können aber auch eine Kooperationsvereinbarung schließen oder ein Gemeinschaftsunternehmen gründen. Insbesondere im Falle eines Gemeinschaftsunternehmens bedarf es flankierender Vereinbarungen, in denen die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Leitung und finanzielle Ausstattung sowie hinsichtlich der Beteiligung der Parteien am Ergebnis niedergelegt sind.

Ein Joint Venture kann projektbezogen oder als generelle Rahmenvereinbarung ausgestaltet sein. In jedem Fall ist es wichtig, die Struktur und die vertraglichen Vereinbarungen individuell an die Bedürfnisse der Partner anzupassen. Nur so lässt sich ein reibungsloser Ablauf gewährleisten. Darüber hinaus sind Regelungen wichtig, welche die bereit gestellten Vermögenswerte und Investitionen sichern und die Interessen der Partner zum Ende der Zusammenarbeit wahren.

Wir beraten unsere Mandanten in jeder Phase eines Joint Ventures – von der Vorbereitung der Kooperation über die Durchführung bis zur etwaigen Beendigung der Zusammenarbeit.

Unsere Leistungen umfassen dabei insbesondere:

  • Vorbereitung und Strukturierung von Joint Ventures und unternehmerischen Kooperationen

  • Erstellen und Verhandeln von Joint Venture-Vereinbarungen

  • Gründung und Leitung von Gemeinschaftsunternehmen

  • Exit-Strategien zur Beendigung eines bestehenden Joint Ventures

  • Auflösung von Blockade- bzw. Pattsituationen in Gemeinschaftsunternehmen

  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen Joint Venture-Partnern

Seit vielen Jahren beraten wir unsere Mandanten zu komplexen inländischen und grenzüberschreitenden Joint Ventures und anderen Kooperationen jeder Art.

Vor Beginn jeder Beratung besprechen wir die Hintergründe und wirtschaftlichen Ziele. So können wir uns während des gesamten Joint Venture-Projekts an Ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen und Zielen ausrichten. Zu jeder Zeit stimmen wir uns eng mit Ihnen ab und reagieren schnell auf Ihre Wünsche und etwaige Veränderungen.

Bei Bedarf können wir auf die Expertise unserer Spezialisten aus anderen Fachbereichen, wie z.B. Steuerrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Intellectual Property, Informationstechnologie, Vergaberecht und Kartellrecht zurückgreifen.

Einige Beratungsbeispiele:

  • Deutscher Marktführer für Casual Games beim Joint Venture mit einem niederländischen Portal für Online-Gesellschaftsspiele

  • Deutsches Verlagshaus beim Joint Venture mit einem Presseunternehmen zur Wagniskapitalfinanzierung junger Medienunternehmen

  • Joint Venture zwischen einem Vermarkter von Sportrechten und einem großen Unternehmen für Product Placement

  • Mittelständischer deutscher Hersteller von Displays und Büromaterial bei einem Joint Venture zu Vertriebszwecken in den USA

  • Immobilieninvestor beim Joint Venture mit einem Projektentwickler

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