Vergaberecht
Das Gesamtvolumen
öffentlicher Aufträge wird auf ca. 16% des Bruttoinlandsproduktes
der Europäischen Union geschätzt. Das Vergaberecht regelt damit
einen Sektor von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. In Deutschland
fordert die erneute Änderung des rechtlichen Rahmens durch die
Neufassungen der VOL/A und der VOL/B sowie das vorangegangene
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechtes die besondere
Aufmerksamkeit der Auftraggeber und der Bieter.
Transparenz,
Chancengleichheit und fairer Wettbewerb beim Zugang zu öffentlichen
Aufträgen stellen nicht nur die sparsame Verwendung öffentlicher
Gelder sicher. Sie eröffnen auch echte Geschäftschancen für
Bieter.
Auf der anderen Seite bringt
die strenge Regulierung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl
für Auftraggeber als auch für Bieter finanzielle und administrative
Belastungen sowie zeitliche Verzögerungen mit sich.
Die zunehmende
Verrechtlichung der Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge und
die Schaffung eines effektiven Rechtsschutzes bei Aufträgen
oberhalb der EU-Schwellenwerte haben zu einem Anstieg der
rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Bieter kennen ihre Rechte
in der Regel besser als früher und sind eher bereit, diese auch
durchzusetzen.
Öffentliche Auftraggeber und
Bieter kommen zu uns, weil wir auf das Vergaberecht spezialisiert
sind und den öffentlichen Sektor verstehen.
Egal ob Sie öffentlicher
Auftraggeber oder Bieter sind - wir beraten Sie in jeder Phase des
Vergabeverfahrens:
Als Beschaffer stehen Sie
vor einer schwierigen Aufgabe. Sie wollen ein rechtlich
unangreifbares Verfahren durchführen und gleichzeitig die
wirtschaftlichen Ziele und den zeitlichen Horizont nicht aus dem
Blick verlieren. Hierbei unterstützen wir Sie: Wir beraten von
Anfang an - bei der Wahl des Verfahrens, der Kommunikation mit den
Bewerbern und Bietern bis hin zur Zuschlagsentscheidung. Wir prüfen
die Eignungs-, Leistungs-, Bewertungs- und Zuschlagskriterien sowie
die Vergabeunterlagen. Wenn nötig, verteidigen wir Sie als
Auftraggeber gegen Rügen und im Nachprüfungsverfahren.
Als Bewerber oder Bieter
haben Sie ein Recht auf Transparenz und eine faire Chance im
Vergabeverfahren. Bestehen diskriminierende bzw. versteckte
Kriterien oder andere unzulässige Hürden, verschwenden Sie
womöglich personelle und sachliche Ressourcen. Wir helfen Ihnen,
die richtigen Fragen zu stellen, Verstöße zu rügen und Ihre Rechte
durchzusetzen. Außerdem prüfen wir Ihr Angebot und vermeiden
Formverstöße im Vergabeverfahren.
Wenn Ihr Unternehmen den
Zuschlag erhält und das Vergabeverfahren angegriffen wird,
verteidigen wir die Zuschlags-Entscheidung und vertreten Ihr
Unternehmen als Beigeladene im Nachprüfungsverfahren.
Unsere Anwälte beraten seit
vielen Jahren öffentliche Auftraggeber und Bieter in
Vergabeverfahren. Sie kennen sich im öffentlichen Sektor aus und
setzen ihr Spezialwissen - beispielsweise im Gesundheitswesen und
in der Informationstechnologie - effektiv für
Sie ein. Die Vertretung von Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer, dem Oberlandesgericht und bei
Divergenzvorlagen zum Bundesgerichtshof gehört zu unserem täglichen
Geschäft.
Dank unserer engen
Verbindung zur europäischen Kommission, den Ministerien und den
Vergabeausschüssen machen wir aktuelle Erkenntnisse und
bevorstehende Veränderungen des Rechts für unsere Beratung
nutzbar.
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