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Hamburg

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Vergaberecht

Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge wird auf ca. 16% des Bruttoinlandsproduktes der Europäischen Union geschätzt. Das Vergaberecht regelt damit einen Sektor von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. In Deutschland fordert die erneute Änderung des rechtlichen Rahmens durch die Neufassungen der VOL/A und der VOL/B sowie das vorangegangene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechtes die besondere Aufmerksamkeit der Auftraggeber und der Bieter. 

Transparenz, Chancengleichheit und fairer Wettbewerb beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen stellen nicht nur die sparsame Verwendung öffentlicher Gelder sicher. Sie eröffnen auch echte Geschäftschancen für Bieter.

Auf der anderen Seite bringt die strenge Regulierung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter finanzielle und administrative Belastungen sowie zeitliche Verzögerungen mit sich.

Die zunehmende Verrechtlichung der Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge und die Schaffung eines effektiven Rechtsschutzes bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte haben zu einem Anstieg der rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Bieter kennen ihre Rechte in der Regel besser als früher und sind eher bereit, diese auch durchzusetzen.

Öffentliche Auftraggeber und Bieter kommen zu uns, weil wir auf das Vergaberecht spezialisiert sind und den öffentlichen Sektor verstehen.

Egal ob Sie öffentlicher Auftraggeber oder Bieter sind - wir beraten Sie in jeder Phase des Vergabeverfahrens:

Als Beschaffer stehen Sie vor einer schwierigen Aufgabe. Sie wollen ein rechtlich unangreifbares Verfahren durchführen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Ziele und den zeitlichen Horizont nicht aus dem Blick verlieren. Hierbei unterstützen wir Sie: Wir beraten von Anfang an - bei der Wahl des Verfahrens, der Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern bis hin zur Zuschlagsentscheidung. Wir prüfen die Eignungs-, Leistungs-, Bewertungs- und Zuschlagskriterien sowie die Vergabeunterlagen. Wenn nötig, verteidigen wir Sie als Auftraggeber gegen Rügen und im Nachprüfungsverfahren.

Als Bewerber oder Bieter haben Sie ein Recht auf Transparenz und eine faire Chance im Vergabeverfahren. Bestehen diskriminierende bzw. versteckte Kriterien oder andere unzulässige Hürden, verschwenden Sie womöglich personelle und sachliche Ressourcen. Wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu stellen, Verstöße zu rügen und Ihre Rechte durchzusetzen. Außerdem prüfen wir Ihr Angebot und vermeiden Formverstöße im Vergabeverfahren.

Wenn Ihr Unternehmen den Zuschlag erhält und das Vergabeverfahren angegriffen wird, verteidigen wir die Zuschlags-Entscheidung und vertreten Ihr Unternehmen als Beigeladene im Nachprüfungsverfahren.

Unsere Anwälte beraten seit vielen Jahren öffentliche Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren. Sie kennen sich im öffentlichen Sektor aus und setzen ihr Spezialwissen - beispielsweise im Gesundheitswesen und in der Informationstechnologie - effektiv für Sie ein. Die Vertretung von Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer,  dem Oberlandesgericht und bei Divergenzvorlagen zum Bundesgerichtshof gehört zu unserem täglichen Geschäft.

Dank unserer engen Verbindung zur europäischen Kommission, den Ministerien und den Vergabeausschüssen machen wir aktuelle Erkenntnisse und bevorstehende Veränderungen des Rechts für unsere Beratung nutzbar.

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