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Gesellschafterstreitigekeiten

Gesellschafterstreitigkeiten gehören zu den am härtesten ausgetragenen rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Konflikte sind meist sehr komplex und betreffen verschiedene Rechtsgebiete. Um sie professionell zu lösen, ist anwaltliche Hilfe wichtig.

In wirtschaftlich guten Zeiten treten Probleme zwischen Gesellschaftern seltener auf oder werden weniger ernst genommen. Die Beteiligten sind durch ihre gemeinsame unternehmerische Tätigkeit meist eng miteinander verbunden. Viele dieser Verbindungen sind außerordentlich erfolgreich und bestehen seit langer Zeit. 

Manchmal können aber selbst wirtschaftlich robuste Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Kritisiert einer der Gesellschafter das Management oder die Mitgesellschafter, kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten bis hin zu Blockade- bzw. Pattsituationen auf Geschäftsführungs- und/oder Gesellschafterebene kommen. In dieser Situation vertreten wir Ihre Interessen.

Seit vielen Jahren beraten wir unsere Mandanten in den unterschiedlichsten Auseinandersetzungen auf Geschäftsführungs- und Gesellschafterebene und vertreten sowohl die jeweilige Gesellschaft selbst, das Management oder den Mehrheits- bzw. Minderheitsgesellschafter und außenstehende Dritte wie zum Beispiel Banken. Professionell und lösungsorientiert stehen wir Ihnen in jeder Phase einer Gesellschafterstreitigkeit zur Seite - so zum Beispiel

  • bei Verhandlungen auf Gesellschafter- und/oder Geschäftsführungsebene,

  • im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung vor den ordentlichen Gerichten oder einem Schiedsgericht,

  • bei Maßnahmen gegenüber gefassten Gesellschafterbeschlüssen (einschließlich aktienrechtlicher Anfechtungsklagen) oder Handlungen der Geschäftsleitung,

  • bei der Erwirkung einstweiligen Rechtsschutzes in eilbedürftigen Situationen.

Dabei betrachten wir den bestehenden oder potentiellen Konflikt nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten, sondern setzen uns dafür ein, Ihre individuellen Ziele durch pragmatische Lösungsansätze schnell und effizient zu erreichen. Sofern Deeskalations-Strategien keinen Erfolg versprechen, setzen wir uns mit der Schlagkraft einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei für Sie ein. 

Einige Beratungsbeispiele:

  • Gesellschafterstreit im Zusammenhang mit einer treuhänderischen Beteiligung an einer Betreibergesellschaft für Spielhallen

  • Vertretung eines Klinikbetreibergesellschafters bei der Hinauskündigung eines Mitgesellschafters

  • Beratung eines Finanzinvestors gegenüber dem Management einer Softwaregesellschaft

  • Vertretung eines Gesellschafters einer Beratungsgesellschaft bei einer Auseinandersetzung mit dem Mitgesellschafter

  • Vertretung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Werbeagentur bei der Erwirkung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Mitgeschäftsführer

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