Gesellschafterstreitigekeiten
Gesellschafterstreitigkeiten
gehören zu den am härtesten ausgetragenen rechtlichen
Auseinandersetzungen. Die Konflikte sind meist sehr komplex und
betreffen verschiedene Rechtsgebiete. Um sie professionell zu
lösen, ist anwaltliche Hilfe wichtig.
In wirtschaftlich guten
Zeiten treten Probleme zwischen Gesellschaftern seltener auf oder
werden weniger ernst genommen. Die Beteiligten sind durch ihre
gemeinsame unternehmerische Tätigkeit meist eng miteinander
verbunden. Viele dieser Verbindungen sind außerordentlich
erfolgreich und bestehen seit langer Zeit.
Manchmal können aber selbst
wirtschaftlich robuste Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.
Kritisiert einer der Gesellschafter das Management oder die
Mitgesellschafter, kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen
den Beteiligten bis hin zu Blockade- bzw. Pattsituationen auf
Geschäftsführungs- und/oder Gesellschafterebene kommen. In dieser
Situation vertreten wir Ihre Interessen.
Seit vielen Jahren beraten
wir unsere Mandanten in den unterschiedlichsten
Auseinandersetzungen auf Geschäftsführungs- und Gesellschafterebene
und vertreten sowohl die jeweilige Gesellschaft selbst, das
Management oder den Mehrheits- bzw. Minderheitsgesellschafter und
außenstehende Dritte wie zum Beispiel Banken. Professionell und
lösungsorientiert stehen wir Ihnen in jeder Phase einer
Gesellschafterstreitigkeit zur Seite - so zum Beispiel
- bei Verhandlungen auf
Gesellschafter- und/oder Geschäftsführungsebene,
- im Rahmen einer streitigen
Auseinandersetzung vor den ordentlichen Gerichten oder einem
Schiedsgericht,
- bei Maßnahmen gegenüber
gefassten Gesellschafterbeschlüssen (einschließlich
aktienrechtlicher Anfechtungsklagen) oder Handlungen der
Geschäftsleitung,
- bei der Erwirkung
einstweiligen Rechtsschutzes in eilbedürftigen Situationen.
Dabei betrachten wir den
bestehenden oder potentiellen Konflikt nicht nur unter rechtlichen
Gesichtspunkten, sondern setzen uns dafür ein, Ihre individuellen
Ziele durch pragmatische Lösungsansätze schnell und effizient zu
erreichen. Sofern Deeskalations-Strategien keinen Erfolg
versprechen, setzen wir uns mit der Schlagkraft einer
internationalen Rechtsanwaltskanzlei für Sie ein.
Einige
Beratungsbeispiele:
- Gesellschafterstreit im
Zusammenhang mit einer treuhänderischen Beteiligung an einer
Betreibergesellschaft für Spielhallen
- Vertretung eines
Klinikbetreibergesellschafters bei der Hinauskündigung eines
Mitgesellschafters
- Beratung eines
Finanzinvestors gegenüber dem Management einer
Softwaregesellschaft
- Vertretung eines
Gesellschafters einer Beratungsgesellschaft bei einer
Auseinandersetzung mit dem Mitgesellschafter
- Vertretung eines
Gesellschafter-Geschäftsführers einer Werbeagentur bei der
Erwirkung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den
Mitgeschäftsführer
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