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Hamburg

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Immobilienrecht

Field Fisher Waterhouse berät seit vielen Jahren wichtige Akteure der Immobilienbranche und Konzerne aus der Elektronik- und Unterhaltungsindustrie, sowie Banken, institutionelle Investoren und Projektentwickler in sämtlichen Aspekten des Immobilienrechts. Unsere Berater sind engagiert, erfahren und verfügen über die erforderliche Branchenkenntnis, um immobilienbezogene Transaktionen und Projekte praxisnah und erfolgreich abzuwickeln – immer auch mit hohem Verständnis für die gesellschafts-, finanz- und steuerrechtlichen Aspekte. Zu unseren Mandanten im Immobilienrecht zählen regionale, nationale und internationale Investoren (insbesondere Banken und Fondsgesellschaften), Immobiliengesellschaften, Projektentwickler sowie Industrieunternehmen.

Wir beraten in jeder Phase des Immobilienzyklus – von Erwerb und Finanzierung, über Bau/Entwicklung, Vermietung und Vermarktung bis zum Verkauf. Allein im Bereich der Hotelimmobilien haben wir europaweit und insbesondere auch in Deutschland zahlreiche Projektentwicklungen (z.B. in München, Berlin, Stuttgart, Hannover und Düsseldorf) mit einem Gesamtvolumen von über € 800 Mio. rechtlich begleitet.

Außerdem verfügen wir im Umgang mit notleidenden Finanzierungen über eine besondere Expertise aus jahrelanger Tätigkeit im Work-Out-Bereich und der gerichtlichen Bestellung als Zwangsverwalter.

Field Fisher Waterhouse berät Sie zu allen grundstücksrelevanten Fragestellungen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Beratung bei Immobilientransaktionen jeder Art (insbesondere auch Portfolio-Transaktionen) im Wege des Share- oder Asset-Deals

  • Entwicklung einer (steuer-) optimalen Transaktionsstruktur

  • Immobiliensteuerrecht, insbesondere Strukturierung von Immobilientransaktionen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer

  • Strukturierung von Immobilienportfolios

  • Immobilienleasing

  • Projektentwicklungen, insbesondere bei Wohn-, Büro- und Hotelprojekten sowie industriellen Anlagen

  • Beratung zu Projekt- bzw. Akquisitionsfinanzierungen einschließlich der Gestaltung und Verhandlung von Finanzierungs- und Sicherungsstrukturen für Immobilienprojekte

  • Asset– und Property Management

  • Verhandlung und Gestaltung gewerblicher Mietverträge

  • Gläubigervertretung in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren sowie Vertretung in immobilienrechtlichen Gerichtsverfahren

  • Notleidende Engagements (insbesondere Non-Performing-Loans - NPL) und Entwicklung einer insolvenz– und vollstreckungsrechtlich optimalen Exit-Strategie

  • Konzeptionierung und Platzierung geschlossener Immobilienfonds

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir eng mit unseren europäischen Büros in London, Paris, Brüssel und Manchester oder anderen Partnerkanzleien zusammen, um eine Beratung aus einer Hand zu gewährleisten.

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