Projektentwicklungen
Projektentwicklungen haben
Bezug zu verschiedenen Rechtsgebieten - das private und öffentliche
Baurecht, das Werkvertragsrecht sowie das Vergaberecht sind nur einige Beispiele.
Auf kaum einem anderen Gebiet ist es wichtiger, den zulässigen
Rechtsrahmen zu beachten.
Field Fisher Waterhouse
übernimmt seit vielen Jahren die rechtliche Begleitung von
Projektentwicklungen im In- und Ausland, insbesondere im
Zusammenhang mit der Entwicklung von Wohn- und Gewerbeprojekten. Zu
unseren Mandanten zählen Projektentwickler, Bauträger,
Finanzinvestoren und Eigentümer, die wir bei den verschiedensten
Immobilienprojekten unterstützen. Auch die laufende
immobilienrechtliche Beratung von Bestandshaltern übernehmen wir
gern.
Wir beraten Sie umfassend in
jeder Phase einer Projektentwicklung - von der Akquisition des
Grundstücks über die Planung und Schaffung von Baurechten bis zur
Realisierung und Verwertung des Projekts durch Vermietung und/oder
Veräußerung im Wege des Asset oder Share Deal. Darüber hinaus
unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit der Projektfinanzierung
und der Durchführung eines Projekts mit einem Joint Venture Partner.
Field Fisher Waterhouse
berät Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Erwerb und Finanzierung der
zu entwickelnden Immobilie
- Vorbereitung und Begleitung
von Vergabeverfahren
- Projektfinanzierung
- Herbeiführung von
Baurechten
- Städtebauliche Verträge und
Arrondierung von Grundstücksflächen
-
Nachbarschaftsvereinbarungen
- Erstellung und Verhandlung
von GU- bzw. GÜ- und sonstigen Bauverträgen
- Projekt- und
Projektsteuerungsverträge
- Asset Management -
Vermietung und Verwaltung von Bestandsflächen
- Joint Venture
Vereinbarungen
- Vermarktung und Veräußerung
von Immobilien
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