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Hamburg

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Restrukturierung und Insolvenz

Eine Unternehmenskrise kann ihre Gründe in wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder im Unternehmen selbst haben. In jedem Fall zwingt sie zu mehr oder weniger drastischen Restrukturierungsmaßnahmen. Ist ein Turnaround aus eigener Kraft nicht mehr möglich, muss ein Investor gesucht werden. Im äußersten Fall kann es zu einem Insolvenzszenario kommen.

Field Fisher Waterhouse berät seit vielen Jahren Unternehmen in der Krise und begleitet diese in jeder Phase der Restrukturierung und Insolvenz.

Wir beraten bei Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen einschließlich Personalabbau. Wir strukturieren den Zufluss frischen Kapitals in rechtlicher Hinsicht und führen dafür erforderliche Kapitalschnitte und -erhöhungen durch. Lässt sich eine Insolvenz nicht verhindern oder ist sie bereits eingetreten, beraten wir die Leitungsorgane wie sie das Insolvenzverfahren möglichst kontrolliert ablaufen lassen, ggf. im Wege der Eigenverwaltung.

Die Gläubiger notleidender Unternehmen beraten wir bei der Sicherung ihrer Ansprüche bevor und nachdem der Insolvenzfall eingetreten ist.

Wir unterstützen Insolvenzverwalter bei Ihren Aufgaben und setzen dazu bei Bedarf Spezialisten in allen Beratungsfeldern und europäischen Büros von Field Fisher Waterhouse ein. Besondere Expertise haben wir bei grenzüberschreitenden Insolvenzen.

Wir beraten Sie unter anderem zu diesen Themen:

  • gesellschaftliche Restrukturierung
  • Kapitalschnitte, Kapitalerhöhungen und Dept-Equity-Swaps
  • Umschuldungen
  • Personalabbau, Stillegung von Betrieben
  • Investments in Unternehmen in der Krise
  • Veräußerung und Erwerb von Distressed Assets
  • Vergleiche und Stillhalteabkommen
  • Rechte und Rangfolgen gesicherter und ungesicherter Gläubiger
  • Gesellschafterdarlehen und –leistungen, Rangrücktrittserklärungen
  • Insolvenzantragspflicht und Eigenverwaltung
  • Insolvenzanfechtung und anfechtungsfeste Vertragsgestaltung
  • Haftung von Vorstand und Geschäftsführung sowie von Aufsichtsräten und Gesellschaftern
  • Durchsetzung von Ansprüchen im Auftrag des Insolvenzverwalters
  • Veräußerung und Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz
  • übertragende Sanierungen
  • Haftung von Insolvenzverwaltern

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